Behandlungskosten
Private und gesetzliche (Zusatz-) Versicherungen
Behandlungskosten für Termine beim Heilpraktiker und evtl. auch für die verschriebenen Medikamente: Privatkassen und Zusatzversicherungen übernehmen diese ganz oder teilweise. Die Höhe der Übernahme richtet sich nach dem jeweils abgeschlossenen Vertrag.
Heilpraktikerleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen. Patient*innen, die gesetzlich versichert sind, sind daher Selbstzahler. Sie können jedoch die Behandlungskosten beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend machen.
Ich stelle Behandlungen für Patient*innen mit privater oder Zusatzversicherung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker in Rechnung (GebüH).
Bitte beachten Sie jedoch, dass ich einige Leistungen (besonders Beratungen) zu einem 2- bis 3-fachen Satz berechne. Es kann sein, dass Ihre Versicherung nur den einfachen Satz akzeptiert und Sie die restlichen Kosten selbst tragen.
Für Selbstzahler*innen rechne ich nach Stundensatz ab.
Allgemeines (alle Versicherten)
Grundsätzlich richten sich die Behandlungskosten nach Art und Dauer der gewählten Therapie.
Kosten für Laboruntersuchungen (z. B. Stuhl, Blut, Urin) werden gesondert berechnet oder das Labor rechnet direkt mit den Patient*innen ab.
Die Patientin / der Patient trägt die Kosten für verschriebene bzw. in der Praxis zur Behandlung verwendete Medikamente.
Ich nehme mir viel Zeit für jede*n Einzelne*n und bitte daher um rechtzeitige Absage eines vereinbarten Termins. Termine, die nicht 48 Stunden vorher abgesagt werden, werden in Rechnung gestellt.
Wenn Sie es wünschen, erstelle ich Ihnen einen Kostenplan für die geplante Therapie.
Kosten für die Behandlungen ab 01.01.2024:
Kosten für ein erstes ausführliches Gespräch inkl. Erstverordnung (Anamnese, ca. 1h) 139 €. Anamnese plus Blutentnahme 149 €.
Folgetermine mit Beratung kosten 39 € für 20 Minuten, 59 € für 30 Minuten bzw. 89 € für 45 Minuten und 119 € für 60 Minuten.
Akupunktur wird mit 49 € berechnet (ca. 30 Minuten).
Injektionen kosten zwischen 15 und 25 € zzgl. Kosten für die Arzneimittel.
Infusionen kosten 55 Euro pro Behandlung zzgl. Kosten für die Arzneimittel.
Student*innen und Rentner*innen zahlen reduziert 109 € für die Anamnese und 119 € für Anamnese inkl. Blutentnahme. Beratung zu 49 € für 30 Minuten, 75 € für 45 Minuten, 99 € für 60 Minuten.
Die Stoffwechselanalyse wird mit 369 € für 2 Termine berechnet.
Ein paar wichtige Informationen zum Verständnis des GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker):
Diese Aufstellung stammt aus dem Jahr 1985 und private Krankenkassen und private Zusatzversicherungen wünschen auch im Jahr 2024 eine Abrechnung nach den dort aufgelisteten Ziffern. So weit, so gut. Aber:
Die Behandlungssätze (also das Geld, das die Heilpraktiker für ihre Arbeit bekommen) haben sich seit 1985 nicht verändert. Wir sollen also für die gleiche Arbeit Honorare wie im Jahr 1985 erhalten. Das kann nicht funktionieren. Die Gebührensätze sind sehr niedrig, besonders für Beratungen.
Gerade hier liegt aber die Stärke der Heilpraktikerpraixis. Wir nehmen uns viel Zeit für Sie. Und diese Zeit sollte honoriert werden – zu einem Satz, der dem aktuellen wirtschaftlichen Stand entspricht. Um das aktuelle Honorar dennoch nach GebüH darstellen zu können, arbeite ich hier mit einem Steigerungsfaktor. Zum Beispiel gibt die GebüH vor, dass eine homöopathische Beratung mit 41 Euro abgerechnet werden darf. Eine „normale“ Beratung darf mit 21 Euro abgerechnet werden. Um auf einen angemessenen Stundensatz zu kommen, multipliziere ich also die vorgegebenen Sätze mit einem Faktor. Dies wird von den Versicherungen meist nicht akzeptiert, und sie zahlen ihren Versicherten von der eingereichten Rechnung nur den einfachen Satz.
Ich kann und möchte nicht zu veralteten „Preisen“ von 1985 arbeiten. Ihre Versicherung hat ihr Preisniveau auch angepasst und berechnet nicht mehr die Versicherungsgebühren von 1985. Ich danke für Ihr Verständnis.
Weiterführende Informationen vor der Behandlung zum Download:
Bitte lesen Sie diese 2 Dokumente sorgfältig durch und bringen Sie sie gerne unterschrieben mit zum Termin. Wenn Sie keinen Drucker haben, erhalten Sie die Unterlagen direkt vor dem ersten Termin bei mir in der Praxis zur Unterschrift.